Fernuniversität des Terrors

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Der Bundesgerichtshof hat vor ein paar Tagen entschieden, dass die heimliche Durchsuchung des Computers eines Beschuldigten nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt ist. Ein Trost für alle, die das Internet nicht als Fernuniversität des Terrors nutzen und daher auch nichts vor den Ermittlern zu verbergen haben: der Bundestrojaner kann jetzt legal und kostenlos in drei verschiedenen Versionen heruntergeladen werden: als „Bundestrojaner Home“, der die Daten an lediglich sechs Geheimdienste übermittelt, als „Bundestrojaner Business“ mit lückenloser SAP-Integration und als „Bundestrojaner Ultimate“, bei dem eine Schnittstelle zur Industriespionage gleich mit integriert ist.

7 Gedanken zu „Fernuniversität des Terrors“

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