Atomtest

atombombe.gifNordkorea testet die Atombombe – vielleicht war es aber auch ein konventioneller Sprengsatz, das weiß keiner so ganz genau. Die größte Empörung darüber, dass Nordkorea zur Atommacht aufsteigen könnte, herrscht in den USA, China und Russland – alle drei Nationen sind mit einem riesigen Arsenal nuklearer Waffensysteme ausgestattet. Das ist das eigentliche Dilemma am so genannten Atomwaffensperrvertrag: er erinnert ein bisschen an eine Familie, in der die kettenrauchenden Eltern ihre Kinder davor warnen, wie gesundheitsschädlich Zigaretten sind. Besonders überzeugend ist das nicht.

Vorsicht Zitat

Im letzten Monat habe ich im Eintrag Keine Lust zum Sortieren ein Zitat aus Nick Hornby’s High Fidelity eingefügt. Ursprünglich war der Umfang des Zitats von „Dienstag abend ordne ich meine Plattensammlung neu…“ bis „… meine Autobiographie schreiben zu können, ohne auch nur einen Stift in die Hand nehmen zu müssen.„, das sind etwa 4 Sätze aus meinem Knaur Taschenbuch. Irgendwann nach dem Veröffentlichen ist mir dann der Satz, „Das Werk darf – auch teilweise – nur mit Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden“ auf den ersten Seiten das Buches aufgefallen.

Erst habe ich in der Wikipedia unter Zitat nachgeschaut, dann aber gleich eine Mail an den Knaur Verlag geschrieben und nachgefragt, ob mein Zitat OK wäre. Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Zieg,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. September.

Grundsätzlich ist es so, dass Abdrucke von Textstellen aus Bücher , die über eine Länge von drei Zeilen hinausgehen, genehmigungspflichtig sind. Dies ist also bei dem von Ihnen verwendeten Textstück der Fall.

Da wir jedoch nicht über die Abdruckrechte des Titels HIGH FIDELITY von Nick Hornby verfügen, wenden Sie sich bitte an den folgenden Verlag, um die Genehmigung zu erhalten:

Kiepenheuer & Witsch
Verlag GmbH & Co.
Rondorfer Str. 5
50968 Köln

Mit freundlichen Grüßen

Aha, also ich gleich weiter gemailt an KiWi, gespannt auf deren Antwort. Hier ist sie:

Sehr geehrter Herr Zieg,

leider ist alles ein bisschen komplizierter. Sie müssen, wenn Sie wie in diesem Fall einen Auszug aus „High Fidelity“ von Nick Hornby veröffentlichen wollen, erst einmal bei uns dem Verlag anfragen, da es sich nicht um ein Zitat sondern wie hier um eine halbe Seite handelt. Dafür bekommen wir eine Lizenzgebühr. Weiterhin würden wir diese Genehmigung in der Regel auf ein Jahr begrenzen. Vorher müssten wir wiederum, da die elektronischen Rechte nicht bei uns liegen, beim Autor bzw. der Agentur des Autors nachfragen, ob er damit einverstanden ist. In diesem Falle würde es sich für ein Jahr im Internet um etwas € 50,00 + MWSt handelt, die wir von Ihnen bekommen würden, wenn, wie gesagt, der Autor zustimmt.

Jetzt bitte ich Sie erst einmal den Auszug von Ihrer Webseite zu entfernen und die Frage ist halt, soll ich beim Autor nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Der aufmerksame Leser hat ja schon bemerkt, dass ich das Zitat daraufhin deutlich, auf nicht ganz einen Satz, gekürzt habe. Den KiWis habe ich geantwortet, dass ich nicht an einer Nachfrage beim Autor interessiert sei und das ich die Textstelle auf ein (imho) ‚echtes‘ Zitat gekürzt habe. Seitdem habe ich nichts mehr gehört und daraus geschlossen, dass dies wohl so OK ist.

Wer sich jetzt fragt: „Was darf ich eigentlich bloggen?“, sollte sich mal den Artikel „Darf ich das bloggen?“ bei Spreeblick durchlesen.

Miete gespart – Rente verbaut

Rohbau erster Stock

Mieten oder Bauen, das ist hier die Frage, ob’s edler im Gemüt, nen Vermieter zu erdulden, oder, sich dagegen waffnend, durch Hausbau dem ein Ende machend. (frei nach Shakespeare)

In Wirklichkeit ist aber die Gefahr groß, dass man mit dem Kauf einer Immobilie in Sachen Altersvorsorge mehr falsch als richtig macht und seinen Lebensabend auf Sand baut – viel größer jedenfalls, als die meisten ahnen.
und das von einem Finanzjournalisten in der ZEIT

So schaut’s also aus. Wer hat hier Immobilien?

Per Einschreiben

Einen Vertrag beim Internetprovider 1und1 zu kündigen, ist gar nicht so einfach. Es gibt zwar eine spezielle Website zur Vertragsverwaltung, aber im Kündigungsfall muss der Kunde erst mal Angaben dazu machen, warum er kündigt – oder Angaben dazu machen, dass er keine Angaben machen will. Nach dieser Prozedur erfahre ich, dass zur Vertragskündigung eine Authentifizierung notwendig ist, die ich telefonisch einholen muss. Der Mitarbeiter, den ich dann am Telefon habe, nimmt zwar den Authentifizierungscode entgegen, schaltet jedoch die Kündigung nicht frei, sondern verspricht einen Rückruf, der dann allerdings nicht stattfindet. Glücklicherweise, liebe Einsundeinser, kann man ein Kündigungsschreiben ja auch einfach per Post an den Firmensitz schicken. So habe ich es schließlich auch gemacht – und zwar als Einschreiben, damit es nachher nicht heißt, die Authentifizierung sei fehlgeschlagen.

Brisante Themen

Heiliger Bimbam! Ab heute gilt: Bayern ist Papst. 250000 Gl?ubige werden erwartet – darunter leider wie immer zahlreiche gewaltbereite Hooligans. Wir sind schon gespannt, ob JR die Gelegenheit nutzt, um ein paar brisante Themen anzupacken. Zum Beispiel: Warum mag Gott keine Schwulen? Kommen Moslems oder Protestanten in den Himmel? Warum wird der Papst nicht demokratisch gew?hlt? Und last not least: ?rgert sich Gott eigentlich, dass er so viele Atheisten erschaffen hat?