Lallen verletzt Persönlichkeitsrecht

Zitiert aus der Website des Instituts für Urheber- und Medienrecht: „Der Stimmenimitator Andreas Müller darf bei seiner Darstellung des DFB-Präsidenten Gerhard Mayer-Vorfelder im Radiosender SWR3 nicht mehr lallen. So entschied das Kammergericht Berlin (…) per einstweiliger Verfügung. Das Gericht war der Ansicht, der SWR3 erwecke damit den Eindruck einer Alkoholsucht Mayer-Vorfelders. Dies stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (…) dar.“ Hörproben (natürlich ohne Lallen) gibt es hier.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.