Zitiert aus der Website des Instituts für Urheber- und Medienrecht: „Der Stimmenimitator Andreas Müller darf bei seiner Darstellung des DFB-Präsidenten Gerhard Mayer-Vorfelder im Radiosender SWR3 nicht mehr lallen. So entschied das Kammergericht Berlin (…) per einstweiliger Verfügung. Das Gericht war der Ansicht, der SWR3 erwecke damit den Eindruck einer Alkoholsucht Mayer-Vorfelders. Dies stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (…) dar.“ Hörproben (natürlich ohne Lallen) gibt es hier.