Vorsicht Zitat

Im letzten Monat habe ich im Eintrag Keine Lust zum Sortieren ein Zitat aus Nick Hornby’s High Fidelity eingefügt. Ursprünglich war der Umfang des Zitats von „Dienstag abend ordne ich meine Plattensammlung neu…“ bis „… meine Autobiographie schreiben zu können, ohne auch nur einen Stift in die Hand nehmen zu müssen.„, das sind etwa 4 Sätze aus meinem Knaur Taschenbuch. Irgendwann nach dem Veröffentlichen ist mir dann der Satz, „Das Werk darf – auch teilweise – nur mit Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden“ auf den ersten Seiten das Buches aufgefallen.

Erst habe ich in der Wikipedia unter Zitat nachgeschaut, dann aber gleich eine Mail an den Knaur Verlag geschrieben und nachgefragt, ob mein Zitat OK wäre. Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Zieg,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. September.

Grundsätzlich ist es so, dass Abdrucke von Textstellen aus Bücher , die über eine Länge von drei Zeilen hinausgehen, genehmigungspflichtig sind. Dies ist also bei dem von Ihnen verwendeten Textstück der Fall.

Da wir jedoch nicht über die Abdruckrechte des Titels HIGH FIDELITY von Nick Hornby verfügen, wenden Sie sich bitte an den folgenden Verlag, um die Genehmigung zu erhalten:

Kiepenheuer & Witsch
Verlag GmbH & Co.
Rondorfer Str. 5
50968 Köln

Mit freundlichen Grüßen

Aha, also ich gleich weiter gemailt an KiWi, gespannt auf deren Antwort. Hier ist sie:

Sehr geehrter Herr Zieg,

leider ist alles ein bisschen komplizierter. Sie müssen, wenn Sie wie in diesem Fall einen Auszug aus „High Fidelity“ von Nick Hornby veröffentlichen wollen, erst einmal bei uns dem Verlag anfragen, da es sich nicht um ein Zitat sondern wie hier um eine halbe Seite handelt. Dafür bekommen wir eine Lizenzgebühr. Weiterhin würden wir diese Genehmigung in der Regel auf ein Jahr begrenzen. Vorher müssten wir wiederum, da die elektronischen Rechte nicht bei uns liegen, beim Autor bzw. der Agentur des Autors nachfragen, ob er damit einverstanden ist. In diesem Falle würde es sich für ein Jahr im Internet um etwas € 50,00 + MWSt handelt, die wir von Ihnen bekommen würden, wenn, wie gesagt, der Autor zustimmt.

Jetzt bitte ich Sie erst einmal den Auszug von Ihrer Webseite zu entfernen und die Frage ist halt, soll ich beim Autor nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Der aufmerksame Leser hat ja schon bemerkt, dass ich das Zitat daraufhin deutlich, auf nicht ganz einen Satz, gekürzt habe. Den KiWis habe ich geantwortet, dass ich nicht an einer Nachfrage beim Autor interessiert sei und das ich die Textstelle auf ein (imho) ‚echtes‘ Zitat gekürzt habe. Seitdem habe ich nichts mehr gehört und daraus geschlossen, dass dies wohl so OK ist.

Wer sich jetzt fragt: „Was darf ich eigentlich bloggen?“, sollte sich mal den Artikel „Darf ich das bloggen?“ bei Spreeblick durchlesen.

Crunchy Cream

Ovomaltine Cream
von Ovomaltine hab‘ ich letztes Jahr in der Schweiz endeckt und ist leider in Deutschland nicht zu bekommen. Zumindest hab‘ ich es hier noch nirgends gesehen und hoffe auf Tipps.

Herzlichen Dank an meine Luftbrücke nach Zürich (Jörg & Annette), über die ich erst vor kurzem mit Nachschub versorgt wurde. In der Hoffnung, dass sich die ein oder andere Gelegenheit für ein Ovomaltine Care Paket ergibt. 🙂

Sicher ist sicher?

Bereits 2004 berichteten wir ?ber das Kopieren von Fingerabdr?cken.
Mittlerweile hat sich die Biometrie Technik weiterentwickelt. Will man biometrische Hochsicherheitsschl?sser knacken, mu? man u.a. auch die W?rme- und Pulsschlagerkennung ?berlisten. Wie das gehen soll? Die Spezialisten von Mythbusters haben sich an die schwierige Aufgabe gewagt:

Huch, geht leichter als gedacht 😉

Fritz’s Statement aus dem Bootsektorblog scheint da mehr als berechtigt:

„Falls angesichts dieser gesammelten Erkenntnisse noch ein Volksvertreter in Bund und/oder L?ndern fortf?hrt, nach gesteigerter Datenerfassung sowie biometrischen „Sicherheitsmassnahmen“ zu krakeelen, stempelt er/sie sich selbst zum Vollidioten ohne einen blassen Schimmer vom tats?chlichen Stand der Technik. …“

Oder?