Schwarzfahrer

Wer ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Ich fahre Schwarz“ trägt, kann trotzdem als Schwarzfahrer bestraft werden. Die Argumentation eines 38-jährigen, keine Leistung erschlichen zu haben, weil er das T-Shirt deutlich sichtbar getragen habe, hielt vor Gericht nicht stand. «Sie können nicht einfach ohne Ticket in die Bahn steigen nach dem Motto „Django zahlt heute nicht“», sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung und bezog sich dabei auf den inzwischen legendären Klimbim -Sketch aus den 1970er Jahren. Allerdings ist dem Richter ein wichtiger Punkt entgangen: Django ist nämlich gar kein Schwarzfahrer, wie sich am Ende des Sketches herausstellt.