Zu faul zum Jubeln

(Jetzt musste es schnell gehen, sonst hätte uns der Postillon diese Pointe noch weggeschnappt:)

Mehrere Medien berichteten in den vergangenen Tagen übereinstimmend, dass:

Deutschlands „faulster“ Arbeitsloser jubelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht einige Sanktionen von Hartz-IV-Empfängern bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben als „unmenschlich“ verboten hatte.

Exklusiv bei Streifzüge enthüllen wir nun, dass es sich dabei logischerweise nur um den zweitfaulsten Arbeitslosen handeln kann. Denn Deutschlands faulster Arbeitsloser war sogar zu faul zum Jubeln. Darüber wurde dann natürlich nicht berichtet.

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