Der Bundesgerichtshof hat vor ein paar Tagen entschieden, dass die heimliche Durchsuchung des Computers eines Beschuldigten nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt ist. Ein Trost für alle, die das Internet nicht als Fernuniversität des Terrors nutzen und daher auch nichts vor den Ermittlern zu verbergen haben: der Bundestrojaner kann jetzt legal und kostenlos in drei verschiedenen Versionen heruntergeladen werden: als „Bundestrojaner Home“, der die Daten an lediglich sechs Geheimdienste übermittelt, als „Bundestrojaner Business“ mit lückenloser SAP-Integration und als „Bundestrojaner Ultimate“, bei dem eine Schnittstelle zur Industriespionage gleich mit integriert ist.
Wie geht es überhaupt, dass die Polizei meinen Computer durchsuchen kann, habe ich mich gefragt, die ZEIT liefert eine Antwort.
Und weil es irgendwie auch mit dem Thema zu tun hat:
T-Online u.a. dürfen keine Verbindungsdaten für Flatrates speichern!
Link auf eine Musterklage im Artikel 😉
Dazu hat sich der CCC auch geäußert:
Der Chaos Computer Club (CCC) lehnt derartige Online-Durchsuchungen entschieden ab. Ich auch.
http://www.ccc.de/updates/2007/online-durchsuchung
Vorsicht, bei Routern unbeding Passwort aktivieren und ändern!
siehe Vom Phishing zum Pharming:
http://www.zeit.de/online/2007/08/internet-betrug-pharming
Polizei und Geheimdienst wollen Computer ausspähen. Womöglich sind nicht die juristischen Hürden das Problem, sondern die technischen. aus DIE ZEIT, 17.05.2007 Nr. 21
tagesschau.de: ‚Bundestrojaner‘ per Mail vom Finanzamt?
Der Bundestrojaner ist nicht vorstellbar via tagesschau.de