Mängel bei der Betriebshygiene

Seit September 2012 sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit unter Nennung des betroffenen Unternehmers über bestimmte Verstöße im Bereich des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts zu informieren. Die aktuellen Einträge für Bayern findet man hier.  Hoffen wir mal, dass unsere Gastronomiebetriebe ab sofort alles Nötige tun, um nicht auf dieser Liste zu erscheinen.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.