Geht ja schon gut los, das neue Jahr: nachdem der Twitter-Account von Beatrix („von“) Storch wegen Volksverhetzung gesperrt wurde, geschah laut DLF folgendes:
Die „Titanic“ griff den Tweet satirisch auf und gab vor, von Storch dürfe nun über den Account des Magazins twittern. Die gefakten Tweets markierte „Titanic“ jeweils mit „(bvs)“ und versah die Posts absichtlicht mit Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Die Tweets wiederholten die umstrittene Äußerung von Storchs Original-Tweet und erfanden noch einen zweiten angeblich von ihr verfassten Tweet. Beide wurden von Twitter beanstandet, der Account daraufhin gesperrt.
Nicht schlecht. Stellt sich nun die Frage, ob man Algorithmen (oder Twitter-Kontrolleuren) beibringen muss, was das Wort „Satire“ bedeutet. Außerdem könnte die Sperrung auch mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken zusammenhängen, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, im Volksmund oftmals auch als „Sozialnetzwerkdurchsetzungsverbesserungsgesetz“ bezeichnet . Wie auch immer, die Titanic-Leute können sich ja in jedem Fall noch damit herausreden, dass sie mit der Maus abgerutscht sind.